Tiefgarage mit einem BMW M Cabrio. Sprinkleranlage an der Decke, Wandhydrant und Fluchtwegskennzeichnungen © Robert Tober

OIB-Richtlinie 2015 – Änderungen im Bereich Garagen

Im April 2015 verabschiedete die Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) die OIB-Richtlinie 2015 mit dem Ziel, durch eine Vereinfachung des Normenwesens dem stetigen Kostenanstieg im Bauwesen entgegenzuwirken. Die wesentlichen Änderungen im Wohnbau wurden an dieser Stelle bereits erläutert. Auch für Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks sieht die Richtlinie 2015 Neuerungen vor.

Dazu zählen:
• Erleichterungen bei überdachten Stellplätzen und Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m²
• Erleichterungen bei den Anforderungen an Bodenbeläge
• Ausführung einer trockenen Steigleitung anstelle einer nassen Steigleitung bei eingeschoßigen Garagen
• Entfall der Mindestanzahl von Zu- und Abluftöffnungen für Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen bei Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
• Entfall von Anforderungen hinsichtlich der Löschwasserversorgung

Trotz der Erleichterungen in der Umsetzung präventiver Brandschutzmaßnahmen wurde in der Richtlinie im Hinblick auf die angestrebten Schutzziele insbesondere die Vermeidung einer Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen berücksichtigt. So ist ein Garagenbrand für Einsatzkräfte oft mit schwierigen Bedingungen verbunden, da PKW-Brände starke Verrauchungen erzeugen und durch die hohen Temperaturen ein großes Risiko für in der Garage befindliche Personen entsteht.

Die OIB-Richtlinie 2015, abrufbar unter www.oib.or.at, wird voraussichtlich Anfang 2016 verpflichtend in Kraft treten. Davor gilt eine freiwillige Anwendbarkeit, wobei klar deklariert werden muss, ob die Richtlinie 2011 oder 2015 zur Anwendung kommt und die Richtlinien nur in ihrer Gesamtheit – also nicht gemischt – umgesetzt werden dürfen.