01 Feb 2020 OIB-Richtlinien 2019 in Wien in Kraft
Mit 1. Februar 2020 sind für das Bundesland Wien die OIB-Richtlinien 2019 in Kraft getreten. Diese wurden in der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) im April 2019 beschlossen. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens entscheiden die einzelnen Bundesländer jedoch individuell. Da die OIB-Richtlinien 2019 derzeit nur in Wien in Kraft sind, gelten für Niederösterreich weiterhin die OIB-Richtlinien 2014 und für die restlichen Bundesländer bis auf weiteres die OIB-Richtlinien 2015.
Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Die Bundesländer können diese in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären. Eine Abweichung von den entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen ist dann zulässig, wenn der Bauwerber das Erreichen eines gleichwertigen Schutzniveaus wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien nachweist. Damit soll die notwendige Flexibilität für innovative architektonische und technische Lösungen sichergestellt werden. Der Brandschutz ist in der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ geregelt, aber auch die Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ fällt in diesen Kompetenzbereich.
Was die neuen Richtlinien bringen
Während bei den OIB-Richtlinien 2015 die Forderung nach leistbarem Wohnen durch Senkung der Baukosten ein zentrales Ziel war, stand 2019 die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben im Fokus. Durch die Einarbeitung von Bestimmungen aus anderen Regelwerken wie TRVBs oder ÖNORMen sollten darüber hinaus Redundanzen verringert werden. Für den Brandschutz bringen die OIB-Richtlinien 2019 zahlreiche Änderungen für Gebäude unterschiedlicher Nutzung wie Betriebsbauten, Beherbergungs- und Verkaufsstätten, Altersheime oder Krankenhäuser. Auch bei Flucht- und Rettungswegen sowie bei den Erfordernissen von Brandschutzkonzepten gelten neue Bestimmungen. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Projekte nach den aktualisierten Richtlinien umsetzen.
Weitere Informationen über die OIB-Richtlinien finden Sie in unserem ausführlicheren News-Beitrag zu den OIB-Richtlinien 2019 oder unter www.oib.or.at.