Hauptbahnhof Wien, Baustelle mit Kränen © Robert Tober

Chancen & Herausforderungen der neuen EU-Bauproduktenverordnung

Nach Ablauf einer rund 1 ½ jährigen Übergangszeit trat am 1. Juli 2013 die neue EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) zur Festlegung europaweiter Prüfnormen für Bauprodukte operativ in Kraft – mit dem Ziel nationale Grenzen für den Handel mit Bauprodukten abzubauen und einheitliche, europäische Mindeststandards einzuführen. Was sich in der Theorie als sinnvolles Zukunftsmodell präsentiert, hat in der Praxis jedoch seine Tücken – und auch weitreichende Auswirkungen auf den Brandschutzbereich.

So durften in Österreich bis zum Ablauf der Übergangsfrist laut ÖNORM nur jene Brandschutzprodukte verbaut werden, die auch in Österreich geprüft worden waren. Die neue EU-Verordnung hebt diese Grenzbarrieren für Brandschutzprodukte nun auf. Eine Umstellung, die in punkto Brandschutz zwei wesentliche Folgen mit sich bringt:

• Zum einen herrscht in der Branche – vor allem auch bei den ausführenden Firmen – Unsicherheit darüber, welche Produkte tatsächlich eingebaut werden dürfen. So ist beispielsweise nicht hinlänglich bekannt, dass Projekte, die vor dem 1. Juli 2013 bewilligt wurden, noch auf Basis der nationalen Prüfnormen errichten werden können – auch bei Reparaturen an Gebäuden, die vor Ablauf der Übergangsphase errichtet wurden, kommt nach wie vor die nationale Norm zum Tragen.

• Zum anderen stellen sich in der Ausführung neue Herausforderungen. Die nationale Verordnung erlaubte es in speziellen Fällen mittels eines gutachtlichen Prüfverfahrens Abweichungen für bestimmte Produkte und Anwendungsfälle zu genehmigen – dies ist mit dem EU-Prüfnormen nicht mehr möglich. Nun dürfen Produkte nur genau so eingebaut werden, wie sie geprüft wurden. Liegt eine Klassifizierung für eine Brandschutzklappe etwa nur für den Einbau in einer Leichtbetonwand vor, so kann kein Einbau dieser Klappe in einer Gipskartonwand erfolgen, sofern diese Anwendungsform noch nicht geprüft wurde.

„Die neue EU-Verordnung stellt eine richtungsweisende, aber natürlich sehr weitreichende Maßnahme dar, bei der Fragen oder Probleme oft erst in der praktischen Anwendung ans Licht kommen. Um zu vermeiden, dass bei der Abnahme von Brandschutzanlagen und den darin verbauten Produkten Mängel festgestellt werden und teure Sanierungskosten entstehen, empfiehlt sich eine Projektbegleitung durch einen Brandschutzfachmann über den gesamten Zyklus der Planung, Ausführung und Abnahme“, so Ing. Werner Hoyer-Weber, Geschäftsführer von Hoyer Brandschutz.

Weiterführende Informationen zur EU-Bauproduktenverordnung erhalten Sie beim Österreichischen Institut für Bautechnik (www.oib.or.at) sowie auch bei den Herstellerfirmen.