02 Mai 2015 OIB-Richtlinie 2015 – Änderungen im Wohnbau
Die im April beschlossene OIB-Richtlinie 2015 bringt in vielen Bereichen Vereinfachungen mit sich, die kosteneffizienteres Bauen ermöglichen. Ein Schwerpunkt der neuen Richtlinie ist die langfristige Sicherung von leistbarem Wohnen, weshalb gerade für den Wohnbau wesentliche Änderungen vorgenommen wurden. Dazu zählen:
• Entfall der Flächenbegrenzung für Brandabschnitte
• Entfall des deckenübergreifenden Außenwandstreifens
• Fluchtweglänge von maximal 40 Meter wird gemessen von der Wohnungseingangstüre
• Keine Anforderungen hinsichtlich Balkonplatten
• Entfall von Anforderungen hinsichtlich Löschwasserversorgung
• Nachweisfreie Ausführung von Fassaden bei Gebäuden der GK 4, die freistehend und an mindestens drei Seiten für die Feuerwehr zugänglich sind
Unter dem Gesichtspunkt, dass Wohnungen durch Decken bereits entsprechend getrennt sind und ein Brandüberschlag zwischen den Geschossen verhindert wird, wurde die Flächenbegrenzung für Brandabschnitte – Stichwort „vertikaler Brandschutz“ – komplett gestrichen. Dies ermöglicht signifikante Kostensenkungen und lässt zudem deutlich mehr Spielraum für architektonische Gestaltung. Durch den Entfall des deckenübergreifenden Außenwandstreifens erfordern auch die sehr beliebten französischen Balkone zukünftig keine spezifischen Brandschutzmaßnahmen mehr.
Infolge der Novellierung der WTBV wird die OIB-Richtlinie 2015 voraussichtlich Anfang 2016 verpflichtend in Kraft treten. Vorher gilt eine freiwillige Anwendbarkeit, wobei klar deklariert werden muss, ob die Richtlinie 2011 oder 2015 zur Anwendung kommt und die Richtlinien nur in ihrer Gesamtheit – also nicht gemischt – umgesetzt werden dürfen.