
17 Apr. 2015 OIB-Richtlinie 2015 beschlossen – Erleichterungen auch im Brandschutz
Anfang April wurde bei der Generalversammlung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) die OIB-Richtlinie 2015 beschlossen, die Änderungen bei allen sechs OIB-Richtlinien vorsieht. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand eine Vereinfachung und Konsolidierung im Normenwesen, um dem stetigen Kostenanstieg in Bauprojekten entgegenzuwirken und durch eine Reduktion der Baukosten auch langfristig leistbares Wohnen zu ermöglichen.
Die Adaptierungen der OIB-Richtlinie 2015 betreffen auch zahlreiche Vorgaben im Brandschutz, um diesen in Zukunft kosteneffizienter realisieren zu können. Folgende Änderungen sind u.a. geplant:
• Bemessung der zulässigen Fluchtweglänge von 40 m bei Wohngebäuden zukünftig ab der Wohnungseingangstür
• Keine zwingende Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung bei Wohngebäuden
• Entfallen der Flächenbegrenzung für Brandabschnitte in Wohngebäuden, lediglich Einhaltung einer maximalen Ausdehnung von 60 m
• Brandabschnitt bei Wohngebäuden auch über mehr als vier Geschoße
• Streichung der Mindestanforderung an das Brandverhalten von Baustoffen (min. Euroklasse E)
• Streichung der Bestimmungen hinsichtlich der Löschwasserversorgung und der Erfordernis von Geräten der erweiterten Löschhilfe (da keine bautechnische Anforderung)
Mit der Beschlussfassung der OIB-Richtlinie 2015 sind somit besonders im Bereich von Wohngebäuden erhebliche Erleichterungen zu erwarten. Die neuen Richtlinien werden in Kürze veröffentlicht und können dann unmittelbar auf bestehende Projekte sowie auch auf Auswechslungen angewendet werden.
Ebenfalls wird in Kürze die neue TRVB 110 veröffentlicht, welche die derzeitige Richtlinie der Stadt Wien für „Brandschutz in Kabel- und Installationsschächten“ ersetzt. Konkret geht es darin etwa um die Frage, wie Rohre zukünftig durch Brandabschnittswände zu führen sind. HOYER Brandschutz wird Sie über die wichtigsten Änderungen der beiden neuen Richtlinien in den kommenden Monaten auf dem Laufenden halten!